AGBs

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR VERWENDUNG GEGENÜBER KAUFLEUTEN

der
CLP Fliesen GmbH
Oststraße 5
48301 Nottuln


Stand: März 2022

1. ANWENDUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der CLP Fliesen GmbH (nachfolgend „CLP“ genannt) und Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Bedingungen gelten auch dann für alle zukünftigen Geschäfte mit dem vorgenannten Adressatenkreis, wenn im Rahmen künftiger Geschäfte auf diese Bedingungen nicht noch einmal gesondert hingewiesen wird. Die nachfolgenden Bedingungen sind in beiderseitigem Einverständnis Vertragsbestandteil und haben damit Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des bestellenden Kunden. Etwaige Abweichungen, Ergänzungen oder besondere Zusicherungen zu Produkt, Leistung, Haftung und Gewährleistung neben unseren AGB bedürfen zu derer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch CLP. Spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen / Leistungen bzw. Teillieferungen / Teilleistungen durch den Kunden gibt der Kunde zu erkennen, dass er die Liefer- und Geschäftsbedingungen anerkennt.

2. ANGEBOT ZUM VERTRAGSSCHLUSS

Angebote seitens CLP stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, an CLP ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben. Der Vertrag selbst kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens CLP über die Anfrage des Kunden zustande. Erfolgt die Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder den beauftragten Frachtführer zustande. Angebote durch CLP und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen des Kunden erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung ist CLP berechtigt, nach einer Frist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

3. LIEFERTERMINE UND AUSLIEFERUNG, ERSATZANSPRÜCHE

Lieferfristen und Liefertermine gelten – sofern nicht anders vereinbart – als unverbindlich in Aussicht genommen. Eine Lieferung vor dem in Aussicht genommenen Termin durch CLP ist zulässig. Alle Lieferungen erfolgen ab Geschäftssitz Nottuln. CLP behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor. Sollte die Auslieferung der Ware verzögert werden, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware durch CLP. Im Fall der Nichterfüllung durch den Käufer kann CLP den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verzögerter Lieferung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens CLP zurückzuführen ist. Erkennbar unrichtige oder unvollständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat der Käufer „unverzüglich“, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, bei CLP anzuzeigen.

4. VERSAND DER WARE, GEFAHRÜBERGANG

CLP behält sich die Wahl des Transportweges und -mittels vor. CLP liefert, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich im Inland auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers. Das Transportrisiko wird auch dann vom Käufer getragen, wenn die Versandkosten von CLP übernommen werden.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von CLP. Ist der Kunde Wiederverkäufer (Händler), so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug mit der Ausgleichung der von CLP gestellten Rechnungen ist. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (z.B. Versicherungsleistung, deliktische Ansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen des Kunden tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber an CLP ab. Der Kunde ist ermächtigt, die an CLP abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen, solange diese Einzugsermächtigung nicht schriftlich durch CLP widerrufen wird. Übersteigt der Wert der abgetretenen Forderungen die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber CLP um mehr als 20%, so wird der überschießende Betrag nach vollständiger Befriedigung an den Kunden zurückgezahlt. Im Falle einer Verarbeitung / Umbildung der Produkte bleibt CLP Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch CLP schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Dabei wird auf den einzelnen Kauf und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.

6. PREISE, ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSARTEN

Alle Preise verstehen sich in Euro. Die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) von 19% wird gesondert ausgewiesen. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, sind wir berechtigt, die Mehrwertsteuer entsprechend der gesetzlichen Vorgabe anzupassen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zur Zeit 24 Monaten. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von CLP auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer ist berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrags zu verlangen, wenn Nachbesserungen mehr als drei mal fehlschlagen. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache. Eine etwaige Wandlung oder Minderung kann daher nur in Ansehung der jeweiligen einzelnen mangelhaften Sache verlangt werden und bezieht sich nicht auf die Gesamtlieferung, somit insbesondere nicht auf mangelfreie Waren / Leistungen. Bei einer Wandlung aus anderen Gründen wird der jeweilige aktuelle Verkaufspreis, höchstens jedoch der Verkaufspreis aus der Rechnung zugrunde gelegt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn des Kunden ist ausgeschlossen, sofern CLP nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angeboten in Herstellerprospekten übernimmt CLP keine Haftung. Technische Änderungen, die dem Fortschritt und der allgemeinen Verbesserung des Produktes dienen oder den Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben dem Hersteller vorbehalten. Im Rahmen der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind folgende Punkte zu beachten:

Zur Bearbeitung einer etwaigen Reklamation durch CLP sind Lieferschein und Rechnung beizulegen. Die beanstandete Ware ist zudem mit einer Fehlerbeschreibung in einer geeigneten Verpackung, möglichst der Originalverpackung, zur Verfügung zu stellen. Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung oder unsachgemäße Rücksendung, sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind, sind von den vorgenannten Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst. Gleiches gilt für Schäden durch Fremdeingriffe.

Transportschäden sind dem zuständigen Transportunternehmen durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen.

8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz in Nottuln.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie seiner Anbahnung und Abwicklung ist der Geschäftssitz.

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